Treffsicherheitsnachweis

Gesetzliche Regelung und Vorgaben

Jeder jagende in der Schweiz ist laut Gesetz verpflichtet seine Schiesstauglichkeit jährlich einer standardisierten Prüfung zu unterziehen.

Auszug aus der Jagdverordnung des Kanton Solothurn

§ 14
Treffsicherheitsnachweis
1 Der Treffsicherheitsnachweis muss nach dem eidgenössischen Standard und in einer dafür anerkannten Jagdschiessanlage erfüllt werden.
2 Der Treffsicherheitsnachweis muss jedes Jahr erbracht werden. Er ist gültig bis Ende des folgenden Kalenderjahres.
3 Ausländische Treffsicherheitsnachweise können vom Departement anerkannt werden, sofern der Nachweis der Gleichwertigkeit erbracht wird.

Der eidgenössische Standard wird von der ‚Konferenz der Jagd- und Fischereiverwalter JFK‚ festgelegt. Das Programm sieht grundsätzlich wie folgt aus:

  • 4 Schuss/4 Treffer mit der Kugel
  • 4 Schuss/4 Treffer mit Schrot

Das Programm muss in einer von der JFK anerkannten Schiessanlagen geschossen werden.

Das Schiessresultat wird auf einem von der JFK zur Verfügung gesellten Standblatt festgehalten und von einer berechtigten Person – die Standaufsicht oder der Schiessleiter – unterschrieben und gestempelt. Das Standblatt der JFK dient in den meisten Kantonen als Vorlage für eigene Ausprägungen und wird oft mit Kantonswappen und Namen der Schiessanlage versehen. Das Formular ist in A4 gehalten…

Der Nachteil

Eine weitere Passage in der Jagdverordnung lautet wie folgt:

§ 12
Jagdpass; Gültigkeit
1 ...
2 ...
3 ...
4 ...
5 ...
6 Der Jagdpass oder das Jagdpatent sowie der Treffsicherheitsnachweis müssen auf der Jagd mitgeführt und auf Verlangen den Jagdaufsichtsorganen vorgewiesen werden.

Dieser Absatz 6 gibt immer wieder Grund zur Unzufriedenheit:

Die Meisten Jagenden haben eine Kopie der A4-Blattes bei sich, manche haben das Original dabei. An einem Herbstjagdtag bei nassen Wetter sehen diese Blätter nach kürzester Zeit aus als wären sie einem Wiederkäuer zum Opfer gefallen – schlicht weg übel. Von Seiten der Jagdverwaltungen kommt der Tipp

‚Ihr könnt das Blatt ja mit dem Handy fotografieren und das Foto vorweisen!‘

Dieser nett gemeinte Tipp ist nicht Praxis tauglich! Während der junge Mensch vor dem Jagdleiter oder dem Jagdaufseher sein Foto auf dem Handy schnell finden mag, steht der ältere Mensch in der Kälte und Dunkelheit – oft voller Vorfreude auf den Jagdtag und teilweise auch nervös – wild über das Handydisplay wischend da und fragt sich wo er denn das Foto wohl abgelegt hat…

Wie uns allen bekannt ist, sind sowohl der Jagdpass, oft auch der Versicherungsnachweis in einem Format gehalten, das sich einfach in der Geldbörse verstauen lässt: das Kreditkarten-Format

Das Bedürfnis besteht schon lange

Immer wieder wurde deshalb diskutiert, warum man den TSN nicht im selben Format ausgeben kann wie die anderen Jagd-Relevanten Dokumente…

Die Frage hat ihre Berechtigung wurde aber nie richtig weiter verfolgt.

Die Ressourcen sind nun vorhanden

Damit eine TSN-Karte bei einem Schiessen ohne grossen Zeitverlust ausgestellt werden kann, braucht es einige Vorbereitungen.

  • Das notwendige Papier mit einem auslösbaren Ausweis muss beschafft werden.
  • Ein Formular muss erstellt werden.
  • Das Formular muss auf das Papier gebracht werden.
  • Eine Software muss her die es erlaubt, das Formular mit den Personalien des Jagenden zu ergänzen.

Ein wenig Effort und die TSN-Karte ist geboren

TSN Karte A Ausweis 2 png Jägervereinigung
TSN Karte B Ausweis 2 png Jägervereinigung

Da die JVDT hier absolutes Neuland betritt und man davon ausgehen muss, dass nicht alle Nachbarkantone zeitnah über das neue System informiert werden können, bekommt der Jagende immer noch das gewohnte ‚Standblatt‘ ausgehändigt:

TSN Blatt V1 Kopie Jägervereinigung
Das Standblatt mit der auslösbaren TSN-Karte

Die Software zum erstellen der Standblätter

Da wir einen Software Entwickler in der Schiesskommission vorweisen können, war es möglich eine eigene Software zu erstellen die das Drucken der Standblätter ermöglicht. Als Datenquelle dient die Vereinssoftware von Webling. Nicht Vereinsmitglieder können ebenfalls einfach registriert werden und auch sie können ein Standblatt erhalten.

Hier ein paar Eindrücke zur Software

  • 2025 03 06 15 48 53 Jägervereinigung
  • 2025 03 06 15 50 24 Jägervereinigung
  • 2025 03 06 15 50 50 Jägervereinigung
  • 2025 03 06 15 50 56 Jägervereinigung
  • 2025 03 06 15 51 28 Jägervereinigung
  • 2025 03 06 15 53 16 Jägervereinigung
  • 2025 03 06 15 50 34 png Jägervereinigung
  • 2025 03 06 15 52 50 png Jägervereinigung
  • 2025 03 06 15 52 56 png Jägervereinigung
  • 2025 03 06 15 53 02 png Jägervereinigung

Zukunftsaussichten

Im Moment ist der TSN-Karten Generator darauf ausgelegt, seinen Datenstamm von Webling als CSV-Datei zu beziehen. Das Format der Datenquelle ist jedoch leicht zu erweitern, sodass zukünftig auch andere Systeme oder Kantone dieses System nutzen könnten.

Das Layout des Standblattes kann ebenfalls angepasst werden und über die Parametrisierung im TSN-Karten Generator kann der Ausdruck justiert werden…

Konnten wir Ihr Interesse wecken?

Gerne können wir uns über eine Verwendung dieses Systems bei Ihnen austausche…